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   BayObLG, 07.09.1995 - 2 ObOWi 600/95   

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BayObLG, 07.09.1995 - 2 ObOWi 600/95 (https://dejure.org/1995,9332)
BayObLG, Entscheidung vom 07.09.1995 - 2 ObOWi 600/95 (https://dejure.org/1995,9332)
BayObLG, Entscheidung vom 07. September 1995 - 2 ObOWi 600/95 (https://dejure.org/1995,9332)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BayObLGSt 1995, 154
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.12.1985 - 2 StR 619/85

    Anordnung der Zustellung eines Urteils an die Staatsanwaltschaft - Nicht auf

    Auszug aus BayObLG, 07.09.1995 - 2 ObOWi 600/95
    Zwar konnte die nicht auf einer Anordnung des Richters.beruhende Aktenzuleitung, die durch die Geschäftsstelle am 12.4.1995 verfügt wurde, die Fristen des § 341 und des § 345 StPO nicht in Lauf setzen (BGH NStZ 1986, 230 ; Kleinknecht-Meyer-Goßner aaO. § 36 Rn. 7 jeweils m.w.Nachw. der Rechtsprechung und Literatur).

    Hierin liegt nämlich ein für einen sach- und rechtskundigen Verfahrensbeteiligten deutlicher Hinweis darauf, daß die Aktenübersendung unter Bezug auf die Rechtsbeschwerdeeinlegung erfolgte, um diesem Rechtsmittel den jetzt möglichen Fortgang zu geben und zu diesem Zwecke die Zustellung vorzunehmen (vgl. im übrigen auch BGH NStZ 1986, 230 /231, wo auch die Möglichkeit zumindest erwogen wird, daß die Anordnung des Vorsitzenden in einer Übersendung "zur Fertigung der Gegenerklärung" liegt).

  • BGH, 08.02.2018 - 3 StR 274/17

    Beginn der Revisionsbegründungsfrist durch Zustellung des Urteils

    Jenen Entscheidungen lag zugrunde, dass der Vorsitzende in der Zustellungsverfügung die Vorschrift des § 41 StPO zwar nicht ausdrücklich erwähnt hatte, die Zustellung aber anordnete und der Zustellungswille für die Staatsanwaltschaft erkennbar war (vgl. BayObLG, Beschluss vom 7. September 1995 - 2 ObOWi 600/95, BayObLGSt 1995, 154, 156; OLG Hamm, Beschluss vom 22. Mai 1981 - 6 Ss 802/81, JMBl. NW 1982, 21 f.).
  • OLG Hamm, 03.03.2022 - 5 RBs 48/22

    Unbillige Härte bei Verhängung eines Fahrverbots; Gerichtliche Begründungspflicht

    Vielmehr genügt die Vorlage der Akten mit der darin befindlichen Urschrift der Entscheidung an die Staatsanwaltschaft, sofern aufgrund der Übersendungsverfügung in Verbindung mit der aus den Akten zu ersehenden Verfahrenslage für die Staatsanwaltschaft erkennbar ist, dass die Übersendung die Zustellung an sie bezweckt (zu vgl. BayObLG, Beschluss vom 07.09.1995 - 2 ObOWi 600/95 -).
  • BayObLG, 18.10.1996 - 2 ObOWi 777/96

    Fahrverbot allgemein - Fahrverbotsthemen - Absehen vom Fahrverbot - Fahrverbot

    Dies kann aber nur dann gelten, wenn für den Betroffenen erkennbar ist, daß die zugestellte Urkunde die für das weitere Verfahren maßgebliche Entscheidung sein soll (BayObLGSt 1995, 154/158), er mithin die für seine Rechtsmittelbegründung maßgebliche Fassung in Händen hält.
  • BayObLG, 28.04.1998 - 2 ObOWi 172/98

    Beginn der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde bei Nicht-Teilnahme der

    Der Senat hat bereits entschieden, daß ein Richter zumindest die erstmalige Zustellung eines Urteils ohne Gründe mit dem Hinweis verbinden könne, eine nachträgliche schriftliche Begründung sei nicht mehr möglich, und durch Zustellung des abgekürzten Urteils und dieser Erklärung die Frist des § 341 StPO in Lauf setzen könne, an die sich sodann diejenige des § 345 Abs. 1 StPO anschließe (vgl. BayObLGSt 1995, 154).
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